Promotion FMS Seetal
§ 17 Zeugnis und Promotion
- Am Ende jedes Semesters entscheidet die Klassenkonferenz gestützt auf die
Fachnoten über die Promotion der lernenden in das nächste Semester.
- Die Fachnoten der Semesterzeugnisse ergeben sich aus schriftlichen und
mündlichen Arbeiten, die sich über das ganze Semester angemessen verteilen.
Fachnoten werden in ganzen und in den dazwischenliegenden halben Noten
ausgedrückt.
- Pro Semester und Fach sind in der Regel mindestens drei Arbeiten
durchzuführen. Davon sind mindestens zwei schriftliche oder praktische
Arbeiten zu benoten. Bei Fächern mit einer oder zwei Wochenstunden genügen
zwei Bewertungen.
- Der Notendurchschnitt errechnet sich aus allen in der
betreffenden Klasse gemäss Lehrplan unterrichteten Fächern und wird auf eine
Dezimalstelle gerundet.
§ 18 Definitive Promotion
Lernende werden definitiv promoviert, wenn ihr Zeugnis a. einen
Durchschnitt von mindestens 4,0, b. höchstens drei ungenügende Noten und c.
nicht mehr als zwei Mangelpunkte aufweist.
§ 19 Provisorische Promotion
- Wer die Voraussetzung für die definitive Promotion nicht erfüllt, wird
provisorisch promoviert.
- Wer provisorisch promoviert wird, muss im folgenden Semester die
Bedingungen der definitiven Promotion erfüllen. Andernfalls muss das Schuljahr
wiederholt werden. § 20 bleibt vorbehalten.
- Aus wichtigen Gründen kann die Klassenkonferenz das
Provisorium um längstens ein Semester verlängern.
§ 20 Wiederholung
- Lernende dürfen nur einmal ein Schuljahr wiederholen.
- Die Wiederholung des ersten Schuljahres ist in der
Regel nicht möglich.
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Promotion FMS Seetal
§ 17 Zeugnis und Promotion
- Am Ende jedes Semesters entscheidet die Klassenkonferenz gestützt auf die
Fachnoten über die Promotion der lernenden in das nächste Semester.
- Die Fachnoten der Semesterzeugnisse ergeben sich aus schriftlichen und
mündlichen Arbeiten, die sich über das ganze Semester angemessen verteilen.
Fachnoten werden in ganzen und in den dazwischenliegenden halben Noten
ausgedrückt.
- Pro Semester und Fach sind in der Regel mindestens drei Arbeiten
durchzuführen. Davon sind mindestens zwei schriftliche oder praktische
Arbeiten zu benoten. Bei Fächern mit einer oder zwei Wochenstunden genügen
zwei Bewertungen.
- Der Notendurchschnitt errechnet sich aus allen in der
betreffenden Klasse gemäss Lehrplan unterrichteten Fächern und wird auf eine
Dezimalstelle gerundet.
§ 18 Definitive Promotion
Lernende werden definitiv promoviert, wenn ihr Zeugnis a. einen
Durchschnitt von mindestens 4,0, b. höchstens drei ungenügende Noten und c.
nicht mehr als zwei Mangelpunkte aufweist.
§ 19 Provisorische Promotion
- Wer die Voraussetzung für die definitive Promotion nicht erfüllt, wird
provisorisch promoviert.
- Wer provisorisch promoviert wird, muss im folgenden Semester die
Bedingungen der definitiven Promotion erfüllen. Andernfalls muss das Schuljahr
wiederholt werden. § 20 bleibt vorbehalten.
- Aus wichtigen Gründen kann die Klassenkonferenz das
Provisorium um längstens ein Semester verlängern.
§ 20 Wiederholung
- Lernende dürfen nur einmal ein Schuljahr wiederholen.
- Die Wiederholung des ersten Schuljahres ist in der
Regel nicht möglich.