Aufnahme Lanzeitgymnasium
Der Übertritt erfolgt in der Regel nach der 6. Primarklasse. Das Übertrittsverfahren beginnt mit Eintritt in die 5. Klasse und endet mit der Bestätigung des Zuweisungsentscheides unserer Schule. Grundlagen für den Übertrittsentscheid an das Langzeitgymnasium sind:
Übertritt aus anderen Schulen
Über die Aufnahme von Interessentinnen und Interessenten mit anderer
Vorbildung entscheidet die Schulleitung aufgrund vorliegender Zeugnisse und
eines Aufnahmegesprächs. Zudem kann sie eine Aufnahmeprüfung und/oder eine
Abklärung der Mittelschuleignung anordnen.
Die Aufnahme erfolgt
provisorisch.
Aufnahme Lanzeitgymnasium
Der Übertritt erfolgt in der Regel nach der 6. Primarklasse. Das Übertrittsverfahren beginnt mit Eintritt in die 5. Klasse und endet mit der Bestätigung des Zuweisungsentscheides unserer Schule. Grundlagen für den Übertrittsentscheid an das Langzeitgymnasium sind:
Übertritt aus anderen Schulen
Über die Aufnahme von Interessentinnen und Interessenten mit anderer
Vorbildung entscheidet die Schulleitung aufgrund vorliegender Zeugnisse und
eines Aufnahmegesprächs. Zudem kann sie eine Aufnahmeprüfung und/oder eine
Abklärung der Mittelschuleignung anordnen.
Die Aufnahme erfolgt
provisorisch.