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langzeitgymnasium > promotion

Promotionsordnung
 
Die Promotion erfolgt ab Schuljahr 06/07 nicht mehr nach jedem Semester, sondern am Ende des Schuljahres. Ins nächste Schuljahr versetzt wird, wer in den Promotionsfächern (Merkblatt im Download! ) höchstens 1.5 Mangelpunkte und einen Notendurchschnitt von mindestens 4.0 oder höchstens zwei Mangelpunkte und einen Durchschnitt von mindestens 4.3 erreicht.
Wer die Anforderungen für die definitive Versetzung nicht erfüllt, kann einmal eine Klasse wiederholen. 
Lernende dürfen in der Regel nur einmal ein Schuljahr wiederholen. Eine Wiederholung des ersten Schuljahres ist nicht möglich.
Lernende, welche die Maturitätsprüfung nicht bestanden haben, dürfen das Abschlussjahr nochmals wiederholen.

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Die Promotion erfolgt ab Schuljahr 06/07 nicht mehr nach jedem Semester, sondern am Ende des Schuljahres. Ins nächste Schuljahr versetzt wird, wer in den Promotionsfächern (Merkblatt im Download! ) höchstens 1.5 Mangelpunkte und einen Notendurchschnitt von mindestens 4.0 oder höchstens zwei Mangelpunkte und einen Durchschnitt von mindestens 4.3 erreicht.
Wer die Anforderungen für die definitive Versetzung nicht erfüllt, kann einmal eine Klasse wiederholen. 
Lernende dürfen in der Regel nur einmal ein Schuljahr wiederholen. Eine Wiederholung des ersten Schuljahres ist nicht möglich.
Lernende, welche die Maturitätsprüfung nicht bestanden haben, dürfen das Abschlussjahr nochmals wiederholen.

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