[Normalansicht]
kurzzeitgymnasium > aufnahme

Aufnahme in das Kurzzeitgymnasium
.
Der Übertritt erfolgt in der Regel nach der 2. oder 3. Sekundarklasse. Das Übertrittsverfahren beginnt mit der Anmeldung in der 2. oder 1. Sekundarklasse bis Mitte März und endet mit der Bestätigung des Aufnahmegesuchs durch die KS Seetal. Grundlagen für den Übertrittsentscheid an das Kurzzeitgymnasium sind:

Nach dem Übertritt an das Kurzzeitgymnasium besteht grundsätzlich ein Anrecht auf den Besuch eines vollen Schuljahres. 
 
Übertritt aus anderen Schulen

Über die Aufnahme von Interessentinnen und Interessenten mit anderer Vorbildung entscheidet die Schulleitung aufgrund vorliegender Zeugnisse und eines Aufnahmegesprächs. Zudem kann sie eine Aufnahmeprüfung und/oder eine Abklärung der Mittelschuleignung anordnen.
Die Aufnahme erfolgt provisorisch.

kurzzeitgymnasium > aufnahme

Aufnahme in das Kurzzeitgymnasium
.
Der Übertritt erfolgt in der Regel nach der 2. oder 3. Sekundarklasse. Das Übertrittsverfahren beginnt mit der Anmeldung in der 2. oder 1. Sekundarklasse bis Mitte März und endet mit der Bestätigung des Aufnahmegesuchs durch die KS Seetal. Grundlagen für den Übertrittsentscheid an das Kurzzeitgymnasium sind:

Nach dem Übertritt an das Kurzzeitgymnasium besteht grundsätzlich ein Anrecht auf den Besuch eines vollen Schuljahres. 
 
Übertritt aus anderen Schulen

Über die Aufnahme von Interessentinnen und Interessenten mit anderer Vorbildung entscheidet die Schulleitung aufgrund vorliegender Zeugnisse und eines Aufnahmegesprächs. Zudem kann sie eine Aufnahmeprüfung und/oder eine Abklärung der Mittelschuleignung anordnen.
Die Aufnahme erfolgt provisorisch.

sitemap :: druckvorschau :: drucken || lehrpersonen :: stundenplan :: ict-leitfaden :: help :: educanet2 || login ::
©