Aufnahme in das
Kurzzeitgymnasium
.
Der
Übertritt erfolgt
in der Regel nach der 2. oder 3. Sekundarklasse. Das
Übertrittsverfahren beginnt mit der Anmeldung in der 2. oder 1. Sekundarklasse
bis Mitte März und endet mit der Bestätigung des Aufnahmegesuchs durch die KS
Seetal. Grundlagen für den Übertrittsentscheid an das Kurzzeitgymnasium
sind:
Nach dem Übertritt an das Kurzzeitgymnasium besteht grundsätzlich ein Anrecht
auf den Besuch eines vollen Schuljahres.
Übertritt aus
anderen Schulen
Über die Aufnahme von Interessentinnen und Interessenten mit anderer
Vorbildung entscheidet die Schulleitung aufgrund vorliegender Zeugnisse und
eines Aufnahmegesprächs. Zudem kann sie eine Aufnahmeprüfung und/oder eine
Abklärung der Mittelschuleignung anordnen.
Die Aufnahme erfolgt
provisorisch.

Aufnahme in das
Kurzzeitgymnasium
.
Der
Übertritt erfolgt
in der Regel nach der 2. oder 3. Sekundarklasse. Das
Übertrittsverfahren beginnt mit der Anmeldung in der 2. oder 1. Sekundarklasse
bis Mitte März und endet mit der Bestätigung des Aufnahmegesuchs durch die KS
Seetal. Grundlagen für den Übertrittsentscheid an das Kurzzeitgymnasium
sind:
Nach dem Übertritt an das Kurzzeitgymnasium besteht grundsätzlich ein Anrecht
auf den Besuch eines vollen Schuljahres.
Übertritt aus
anderen Schulen
Über die Aufnahme von Interessentinnen und Interessenten mit anderer
Vorbildung entscheidet die Schulleitung aufgrund vorliegender Zeugnisse und
eines Aufnahmegesprächs. Zudem kann sie eine Aufnahmeprüfung und/oder eine
Abklärung der Mittelschuleignung anordnen.
Die Aufnahme erfolgt
provisorisch.
