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kurzzeitgymnasium > aufnahme

Aufnahme in das Kurzzeitgymnasium
.
Der Übertritt erfolgt in der Regel nach der 2. oder 3. Sekundarklasse. Das Übertrittsverfahren beginnt mit der Anmeldung in der 2. oder 1. Sekundarklasse bis Mitte März und endet mit der Bestätigung des Aufnahmegesuchs durch die KS Seetal. Grundlagen für den Übertrittsentscheid an das Kurzzeitgymnasium sind:

Ab Schuljahr 2013/2014
gelten angepasste Übertrittsvoraussetzungen
 
(Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volkschule Nr. 405b vom 15. Mai 2007 (Stand 1. August 2012)
 
Voraussetzungen für die Aufnahme
Getrennte Sekundarschule Niveau A
In allen Niveaufächern (Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch) eine Zeugnisnote von mindestens 4.5.
Im Fach Naturlehre mindestens die Note 4.5 im Anforderungsprofil A/B.
 
Kooperative und integrierte Sekundarschule
In mindestens drei Fächern des Niveau A eine Zeugnisnote von mindestens 4.5.
In einem Niveaufach im Niveau B eine Zeugnisnote von mindestens 5.0.
Im Fach Naturlehre mindestens die Note 4.5 im Anforderungsprofil A/B.
 
Dienststelle Gymnasialbildung, August 2013, www.kantonsschulen.lu.ch

Nach dem Übertritt an das Kurzzeitgymnasium besteht grundsätzlich ein Anrecht auf den Besuch eines vollen Schuljahres. 
 
Übertritt aus anderen Schulen

Über die Aufnahme von Interessentinnen und Interessenten mit anderer Vorbildung entscheidet die Schulleitung aufgrund vorliegender Zeugnisse und eines Aufnahmegesprächs. Zudem kann sie eine Aufnahmeprüfung und/oder eine Abklärung der Mittelschuleignung anordnen.
Die Aufnahme erfolgt provisorisch.

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Aufnahme in das Kurzzeitgymnasium
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Der Übertritt erfolgt in der Regel nach der 2. oder 3. Sekundarklasse. Das Übertrittsverfahren beginnt mit der Anmeldung in der 2. oder 1. Sekundarklasse bis Mitte März und endet mit der Bestätigung des Aufnahmegesuchs durch die KS Seetal. Grundlagen für den Übertrittsentscheid an das Kurzzeitgymnasium sind:

Ab Schuljahr 2013/2014
gelten angepasste Übertrittsvoraussetzungen
 
(Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volkschule Nr. 405b vom 15. Mai 2007 (Stand 1. August 2012)
 
Voraussetzungen für die Aufnahme
Getrennte Sekundarschule Niveau A
In allen Niveaufächern (Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch) eine Zeugnisnote von mindestens 4.5.
Im Fach Naturlehre mindestens die Note 4.5 im Anforderungsprofil A/B.
 
Kooperative und integrierte Sekundarschule
In mindestens drei Fächern des Niveau A eine Zeugnisnote von mindestens 4.5.
In einem Niveaufach im Niveau B eine Zeugnisnote von mindestens 5.0.
Im Fach Naturlehre mindestens die Note 4.5 im Anforderungsprofil A/B.
 
Dienststelle Gymnasialbildung, August 2013, www.kantonsschulen.lu.ch

Nach dem Übertritt an das Kurzzeitgymnasium besteht grundsätzlich ein Anrecht auf den Besuch eines vollen Schuljahres. 
 
Übertritt aus anderen Schulen

Über die Aufnahme von Interessentinnen und Interessenten mit anderer Vorbildung entscheidet die Schulleitung aufgrund vorliegender Zeugnisse und eines Aufnahmegesprächs. Zudem kann sie eine Aufnahmeprüfung und/oder eine Abklärung der Mittelschuleignung anordnen.
Die Aufnahme erfolgt provisorisch.

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