Promotionsordnung
Die Promotion erfolgt ab
Schuljahr 06/07 nicht mehr nach jedem Semester, sondern am Ende des Schuljahres.
Ins nächste Schuljahr versetzt wird, wer in den Promotionsfächern (Merkblatt im
Download!
) höchstens 1.5
Mangelpunkte und einen Notendurchschnitt von mindestens 4.0 oder höchstens zwei
Mangelpunkte und einen Durchschnitt von mindestens 4.3 erreicht.
Wer die
Anforderungen für die definitive Versetzung nicht erfüllt, kann einmal
eine Klasse wiederholen.
Lernende dürfen in der Regel nur einmal ein Schuljahr
wiederholen. Eine Wiederholung des ersten Schuljahres ist nicht möglich.
Lernende, welche die Maturitätsprüfung nicht bestanden haben, dürfen
das Abschlussjahr nochmals wiederholen.
Promotionsordnung
Die Promotion erfolgt ab
Schuljahr 06/07 nicht mehr nach jedem Semester, sondern am Ende des Schuljahres.
Ins nächste Schuljahr versetzt wird, wer in den Promotionsfächern (Merkblatt im
Download!
) höchstens 1.5
Mangelpunkte und einen Notendurchschnitt von mindestens 4.0 oder höchstens zwei
Mangelpunkte und einen Durchschnitt von mindestens 4.3 erreicht.
Wer die
Anforderungen für die definitive Versetzung nicht erfüllt, kann einmal
eine Klasse wiederholen.
Lernende dürfen in der Regel nur einmal ein Schuljahr
wiederholen. Eine Wiederholung des ersten Schuljahres ist nicht möglich.
Lernende, welche die Maturitätsprüfung nicht bestanden haben, dürfen
das Abschlussjahr nochmals wiederholen.